Isabells Pferdetraining 
 Original Geitner-Trainerin für Dual-Aktivierung® und Equikinetic® 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an einem von Isabells Pferdetraining, Isabell Engelhardt angebotenen Kurs.

I. Vertragsgegenstand

1. Diese AGB gelten zwischen Isabells Pferdetraining, Isabell Engelhardt, Drosselweg 28, 90537 Feucht  (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen und Workshops (im folgenden Veranstaltung genannt).

2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

II. Vertragsabschluss

1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.

2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Dafür gilt folgendes:

Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

 

III. Bezahlung

Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar, oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.

 

IV. Preise und Leistungen

1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung des Veranstalters, die auf dessen Homepage www.isabellsknotenkiste.de zu finden ist.

2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers sowie eines von diesem mitgebrachten Pferdes, es sei denn dies ist in der Ausschreibung ausdrücklich anders aufgeführt.

3. Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im Kurspreis enthalten. Die Stellung der für die Veranstaltung erforderlichen Ausrüstung (z.B. Dualgassen, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten.

 

V. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.

2. Die Rücktrittskosten betragen

vom 42. bis 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 25 % des Gesamtpreises

vom 21. bis 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 50 % des Gesamtpreises

vom 14. bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung - 75 % des Gesamtpreises

2 Tage vor bis zu Beginn der Veranstaltung - 100 % des Gesamtpreises

3. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

VI. Ersatzteilnehmer

1. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich der Veranstalter, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies dem Veranstalter, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.

3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.

 

VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:

1. ohne Einhaltung einer Frist:

a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.

b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt

c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.

2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:

a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

b) Wenn die vom Veranstalter zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.

Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

 

VIII. Mitwirkungspflicht

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.

3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

IX. Haftungsbestimmungen

1. Der Veranstalter ist  haftpflichtversichert.

2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.

3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

5. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

6. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen.

Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/ oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

7. Die vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und Namen des Veranstalters.

8. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.

 

X. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden

1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz verfügen, dessen Umfang vom Veranstalter vorgegeben wird. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist der Equidenpass vorzulegen.

2. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen des Veranstalters ist hierüber vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

3. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

4. Während der gesamten Veranstaltung trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.

5. Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist dem Veranstalter die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen.

 

 

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

XII. Fotos & Unterlagen

1. Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden.

2. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

 

XIII. Datenschutz

1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.

 

XIV. Schlussbestimmungen:

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

 

 

Stand: August 2017